Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Stadtverbandes FT
verabschiedet von der Mitgliederversammlung am 15.12.2011
(1) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der LINKEN Frankenthal sowie die aktiven Sympathisantinnen und Sympathisanten, die sich in der LINKEN Frankenthal, einer ihrer Gliederungen, Zusammenschlüsse oder Arbeitsgemeinschaften engagieren und diese regelmäßig finanziell unterstützen. Über die Stimmberechtigung von Sympathisantinnen und Sympathisanten wird auf Antrag, der innerhalb der normalen Antragsfrist zu stellen ist, vom Vorstand des Stadtverbandes entschieden. Gegen diese Entscheidung kann vor der Mitgliederversammlung Einspruch eingelegt werden. Diese entscheidet dann endgültig.Für die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für Parlamente und Gemeinderäte gelten die Bestimmungen der entsprechenden Wahlordnung.
(2) Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Tagungsleitung und eine Schriftführerin bzw. einen Schriftführer.
(3) Die Einladung der Mitglieder erfolgt mit einer Einladungsfrist von mindestens einer Woche unter Beifügung einer vorläufigen Tagungsordnung. Aus besonderem Anlass und Beschluss des Vorstandes kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Der Ablauf der Mitgliederversammlung erfolgt entsprechend der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Tagesordnung. Die Tagesordnung kann auf Antrag und nach einer zeitlich zu begrenzenden Debatte mit einfacher Mehrheit geändert werden.
(4) Mit der Einladung wird ein Datum des Antragsschlusses festgelegt. Antragsschluss ist in der Regel eine Woche vor der Mitgliederversammlung. Diese Frist kann wegen Dringlichkeit und auf Beschluss des Vorstandes verkürzt werden. Anträge an die Mitgliederversammlung sind vor Ablauf der Antragsfrist dem Vorstand schriftlich vorzulegen und zu begründen. Der Vorstand verschickt unverzüglich nach Antragseingang die Anträge an alle stimmberechtigten Mitglieder bzw. Sympathisantinnen und Sympathisanten.
(5) Die Tagungsleitung hat die Aufgabe, die Verhandlungen der Mitgliederversammlung gemäß der beschlossenen Tagesordnung zu leiten und Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungen schriftlich zu protokollieren. Dazu kann sie
- jederzeit zu Verfahrensfragen das Wort ergreifen;
- bei Überschreitung der festgelegten Redezeit das Wort ergreifen;
- Rednerinnen und Redner, die vom Thema abweichen, zur Sache rufen;
- die Verhandlungen unterbrechen, wenn diese gestört werden;
- die Behandlung und Abstimmung aller Anträge leiten;
- bei Zustimmung der Rednerinnen und Redner Anfragen zulassen.
(6) Rederecht der Mitgliederversammlung haben die Mitglieder und die aktiven Sympathisantinnen und Sympathisanten. Mit Zustimmung der Mitgliederversammlung kann das Rederecht auch Gästen erteilt werden. Wortmeldungen sind schriftlich bei der Tagungsleitung einzureichen oder haben deutlich sichtbar per Handzeichen zu erfolgen. Die Reihenfolge der Rednerinnen und Redner wird durch die Reihenfolge ihrer Wortmeldungen und die Quotierung bestimmt, wobei die Erst- vor Zweitmeldung etc. geht. Die Redezeit beträgt in der Generaldebatte zehn und ansonsten fünf Minuten. Längere Redezeiten sind zu beantragen und durch einfache Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des der Mitgliederversammlung zu bestätigen.
(7) Anträge zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Rednerinnen- und Rednerliste sofort behandelt. Sie können nur von Mitgliedern und aktiven Sympathisantinnen und Sympathisanten auf einer Stadtmitgliederversammlung gestellt werden. Vor der Abstimmung erhält je eine stimmberechtigte Teilnehmerin bzw. ein stimmberechtigter Teilnehmer des Stadtparteitags/der Mitgliederversammlung für bzw. gegen den Antrag das Wort. Die Redezeit ist auf zwei Minuten begrenzt.
(8) Der Antrag auf Schluss der Debatte oder Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt kann jederzeit zur Abstimmung gestellt werden. Das Recht zu dieser Antragstellung haben nur Mitglieder und aktive Sympathisantinnen und Sympathisanten auf einer Mitgliederversammlung, die zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht gesprochen haben. Die Annahme bedarf der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des der Mitgliederversammlung. Vor der Beschlussfassung ist die Rednerinnen- und Rednerliste zu verlesen.
(9) Stimmberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mitgliederversammlung können nach Abschluss der Debatten und Abstimmungen persönliche Erklärungen abgeben. Sie sind bei der Tagungsleitung anzuzeigen. Die Redezeit beträgt zwei Minuten.
(10) Anträge, die bis zur Antragsfrist nicht eingegangen sind, werden nicht behandelt. Dringlichkeits- oder Initiativanträge können unmittelbar in das Plenum eingebracht werden. Sie bedürfen der Unterstützung durch drei stimmberechtigte Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der Mitgliederversammlung. Über ihre Behandlung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
(11) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, sofern die Satzung der LINKEN Franeknthal nichts anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Abstimmungen erfolgen durch Erheben der Stimmkarte bzw. Handzeichen.